Brauchtumsverein Loch e.V.

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Datenschutz im Brauchtumsverein Loch e.V.

Ende Mai 2018 trat die neue EU Datenschutz Grundverordnung in Kraft. Der Vorstand hat alle Maßnahmen umgesetzt, um den neuen Richtlinien vollumfänglich nachzukommen.

 

Benötigt der Brauchtumsverein Loch e.V. einen Datenschutzbeauftragten?

Ein Datenschutzbeauftragter wird benötigt, wenn mehr als neun Personen mit den persönlichen Daten der Vereinsmitglieder arbeiten. Ein Datenschutzbeauftragter muss die nötige Schulung haben und auch in regelmäßigen Abständen an Schulungen teilnehmen. Ein externer Datenschutzbeauftragter würde jährliche Kosten von etwa 3000,00 EUR verursachen. Im Brauchtumsverein Loch e.V. arbeiten die vier Vorstandsmitglieder und der Webmaster mit personenbezogenen Daten. Damit benötigen wir keinen Datenschutzbeauftragten.
Nur dem Kassierer stehen die Bankverbindungen der Mitglieder zur Verfügung. Den restlichen Beteiligten stehen nur die Namen, Adressen, Geburtsdaten, E-Mail und Telefonnummern zur Verfügung.
Sämtliche Mitglieder des Vereins, die mit Personendaten umgehen, wurden auf den Datenschutz verpflichtet.

Welche Daten der Mitglieder werden gespeichert?

Es werden die Daten, die im Mitgliedsantrag für Verein abgefragt werden, gespeichert. 

Welche Daten werden an Dritte weitergegeben?

Keine.

Wie werden die Daten gespeichert und gesichert?

Mitgliedsanträge und Kündigungsschreiben werden auf den jeweiligen Rechner der Vereins-Ansprechpartner aufbewahrt. Die Rechner sind mit Passwörtern gesichert und stehen keinen weiteren Personen zur Verfügung.

Wie erhält ein Vereinsmitglied Informationen über die von ihm gespeicherten Daten?

Schreibt bitte eine E-Mail mit eurem Anliegen an info@brauchtumsverein-loch.de

Wann werden die persönlichen Daten gelöscht?

Nach §§ 140 ff. Abgabenordnung sind wir dazu verpflichtet, die Daten zehn Jahre lang aufzubewahren. Das heißt, dass wir 10 Jahre nach der Kündigung eines Mitglieds die persönlichen Daten löschen.

Beschäftigt der Verein Personen oder externe Dienstleister, die mit persönlichen Daten der Mitglieder arbeiten?

Nein.

Besteht ein Vertrag zwischen Mitglied und Verein?

Ja. Der Mitgliedsantrag ist gleichzeitig der Mitgliedsvertrag. Ohne Vertrag dürften keine persönlichen Daten verarbeitet werden.

Müssen Datenschutzverletzungen gemeldet werden?

Ja. Bitte den Vorstand über info@brauchtumsverein-loch.de informieren, damit wir den Landesdatenschutzbeauftragen ansprechen können. Dies kann auch direkt von jedem Mitglied geschehen! Zuständige Aufsichtsbehörde bezüglich datenschutzrechtlicher Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte für Nordrhein Westfalen:

https://www.bfdi.bund.de/SharedDocs/Adressen/LfD/NordrheinWestfalen.html